In den Medien wird mit diesem Schlagwort vorwiegend auf die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht. In unserem Beruf verdienen die Männer gleich viel wie die Frauen. Aber trotzdem besteht bei Logopäden und Logopädinnen keine Lohngleichheit.
So erhalten klinische Logopädinnen im Kantonsspital Zürich einen höheren Monatslohn, als wenn sie an einer Klinik, die die Stadt betreibt, arbeiten. Die Arbeit der Kolleginnen in beiden Häusern sieht folgendermassen aus: beide diagnostizieren und behandeln stationäre und ambulante Patienten. Beide behandeln Patienten mit Störungsbildern wie Aphasie, Dysarthrie, Stimmstörungen oder Schluckstörungen. Von beiden werden Angehörige und Pflegende beraten, werden tägliche Einträge ins Patientendossier geschrieben und werden Austrittsberichte verfasst. Bei beiden findet interdisziplinärer Austausch mit Ärzten diverser Fachrichtungen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Ernährungsberaterinnen statt.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist hier nicht gegeben.
Auch bei einem Blick auf den Stundenlohn bei freischaffenden Kolleginnen kommen interessante Unterschiede zu Tage. Je nach Alter des Klienten sind im Kanton Zürich verschiedene Kostenträger für die Entschädigung einer Therapieeinheit zuständig. Im Vorschulbereich wie auch im Nachschulbereich werden die Kosten vom Amt für Jugend und Berufsbildung finanziert. Therapiestunden, welche ich mit einer Teenagerin nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit durchführte, stellte ich also dem Kanton in Rechnung. Die junge Frau feierte bald danach ihren 20. Geburtstag. Und mit einem Schlag bekam ich für die gleiche Arbeit mit der gleichen Patientin sage und schreibe 40 Prozent weniger Lohn. Die Therapie fand nach wie vor im gleichen Raum statt. Es wurde weiterhin an einer Verbesserung des Redeflusses gearbeitet, Spannung im Larynx abgebaut oder Atemfluss normalisiert. Ab dem zwanzigsten Lebensjahr ist die Krankenkasse Kostenträger für logopädische Leistungen. Und damit gilt der nationale Tarifvertrag zwischen der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der Logopädinnen & Logopäden und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist hier nicht gegeben.
Sabina Hotzenköcherle
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