Die Laute (Buchstaben) „r“ und „sch“ sind häufig die beiden letzten, die vom Kind erworben werden. Manche können diese Laute bereits mit 3.5 Jahren, andere nehmen sich dafür bis Ende des fünften Lebensjahres Zeit.
TIPPS, wenn ihr Kind älter als 4 Jahre alt ist:
Auf diese Weise kann Ihr Kind „r“ und „sch“ besser hören, es wird auf den Laut aufmerksam und beginnt seine eigene Sprache zu überprüfen und zu verändern.
Eine Aufforderung zum Nachsprechen ist nicht notwendig.
-> Verändert sich der Umgang mit den Lauten über einen längeren Zeitraum nicht, wenden Sie sich an eine Logopädin oder an den Kinderarzt.
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Es gibt verschiedene Gründe, warum die Aussprache Ihres Kindes undeutlich oder auch schwer verständlich ist:
TIPPS:
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Stottern kann vorübergehend und unbedenklich sein oder auch anhaltend. Sie sollten deshalb genau beobachten. Viele kleine Kinder zeigen vorübergehend Wort- oder Satzteilwiederholungen (Bsp: I wott...i wott...i wott mi Nuggi; Mami...Mami...Mami...Mami Durscht). Diese werden nicht als Stottern angeschaut, sondern als Ungleichgewicht des Mitteilungswillens und des Sprachvermögens des Kindes.
TIPPS
Die vorgeschlagenen Hilfestellungen lösen das Stottern nicht, sondern können angespannte Situationen etwas auflockern.
Wenden Sie sich an eine Logopädin oder den Kinderarzt , wenn Sie besorgt sind, Fragen haben oder bei Ihrem Kind
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Sprache verstehen heisst, dass man weiss, was man mit dem Gehörten TUN soll.
Kann das Kind den Auftrag ausführen? Zögert es? Fragt es nach? Sagt es einfach «ja» oder «nein»? – Beobachten Sie die Reaktion ihres Kindes, dies gibt Ihnen Hinweise, ob ihr Kind versteht oder eher nicht.
Kinder mit 4 Jahren können normalerweise eine Geschichte ohne Bilder verstehen.
TIPPS:
-> Wenn Sie Schwierigkeiten im Verstehen beobachten oder sich unsicher fühlen, wenden Sie sich an eine Logopädin oder an den Kinderarzt.
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Eine starke Muttersprache (Erstsprache) ist die beste Voraussetzung für jede weitere Sprache. Sprache ist immer auch Beziehung und Emotion. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Elternteil hauptsächlich in der eigenen Mutter-Sprache mit dem Kind spricht.
International gesehen ist Mehrsprachigkeit heute die Norm. Heute gilt „eine Situation, eine Sprache“. Das bedeutet, dass in mehrsprachigen Familien verschiedene Sprachen nebeneinander Platz haben und häufig, je nach Situation die Sprache gewechselt wird.
Beispiel: Vater mit Muttersprache Italienisch, Mutter mit Muttersprache Englisch, Wohnort in der Deutschschweiz.
Der Vater spricht allein mit seinem Kind in seiner Muttersprache Italienisch. Wenn die Mutter dabei ist, z.B. beim Abendessen, dann wechseln alle in die Familiensprache Englisch. Wenn die Mutter und das Kind zusammen das Muki-Turnen besuchen, sprechen sie vorwiegend wie die andern Mütter und Kinder, also Schweizerdeutsch. Sind die Mutter und das Kind alleine, spricht die Mutter wieder Englisch mit ihrem Kind.
Auch mehrsprachigen Kindern können eine spezifische Spracherwerbsstörung haben. Die Mehrsprachigkeit ist aber nie der Grund dafür und Mehrsprachigkeit „verschlimmert“ die Spracherwerbsstörung auch nicht.
TIPPS:
-> Wenn Sie sich unsicher fühlen, wenden Sie sich an eine Logopädin oder an den Kinderarzt
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Das Mischen von Sprachen allein, in der Fachsprache „Code-Switching“ genannt, ist noch kein Grund für eine logopädische Abklärung.
Viele mehrsprachige Menschen mischen in gewissen Situationen (je nach Gesprächspartner) ihre Sprachen. Dies kommt sowohl bei Kindern mit, als auch bei Kindern ohne Spracherwerbsprobleme vor.
TIPPS:
-> Wenn Sie sich unsicher fühlen, wenden Sie sich an eine Logopädin oder an den Kinderarzt.
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Wenn Eltern bezüglich der Sprachentwicklung ihres Kindes verunsichert sind und vom Kinderarzt dabei nicht unterstützt werden, können sie sich direkt an eine logopädische Abklärungs-, Fach-
oder Therapiestelle wenden und sich (telefonisch) beraten lassen. Die Logopädin weiss in diesem Fall Bescheid, wie das Vorgehen in Ihrer Wohngemeinde ist.
Eine logopädische Beratung oder Abklärung lohnt sich auf jeden Fall,
Bei schulpflichtigen Kindern (ab dem Kindergarten) sind die Logopädinnen der Schulgemeinden zuständig. Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung.
Die Logopädin unterstützt kleine Kinder (ab 2 Jahren) darin, die Sprache zu erwerben, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen.
Weil kleine Kinder beim Spielen viel lernen, spielt die Logopädin gezielt mit dem Kind. Spielen ist erlebte Sprache. Mit Sprache teilen wir mit, was wir erlebt haben oder was wir wollen.
Die Logopädin bietet dem Kind beim gemeinsamen Spielen optimale Sprechmöglichkeiten an, so dass das Kind seine sprachlichen Schwierigkeiten überwinden kann.
Manchmal gestaltet die Logopädin auch bewusst Situationen zum Üben einer sprachlichen Fähigkeit.
Ziel der Logopädie ist stets, dass das Kind gerne kommuniziert, sich altersentsprechend und verständlich mitteilen und andere verstehen kann.
-> Wenn Sie Fragen zur Arbeitsweise der Logopädin haben, dürfen Sie nachfragen, warum die Logopädin was wie macht. Die Logopädin gibt Ihnen gerne Auskunft.
Je früher bei Sprachstörungen logopädische Massnahmen eingeleitet werden, desto grösser sind die Erfolgsaussichten.
Gefährdete Kinder können schon im Alter von zwei Jahren gut erfasst werden, indem man ihre symbolischen und kommunikativen Fähigkeiten sowie ihr Sprachverständnis beobachtet:
- Gibt das Kind seinen Handlungen Bedeutung und macht es Tun-als-ob-Spiele?
- Interessiert es sich für Bilderbücher?
- Kann es seine Bedürfnisse ausdrücken und sich durch Nein abgrenzen?
- Sagt es seinen Namen?
- Kann es auf Aufforderung einen Gegenstand suchen gehen, auch wenn es nicht weiss, wo er sich befindet?
- Interessiert es sich für Details in Bilderbüchern, zeigt darauf oder fragt danach?
- Kann es mit den gesprochenen Wörtern auf Nicht-Vorhandenes Bezug nehmen?
-> Wenn bei Ihrem Kind die meisten dieser Fähigkeiten fehlen, besprechen Sie dies mit Fachkräften und holen Sie Rat bei einer Logopädin.
Die Zuweisung erfolgt in jedem Kanton anders. Wenn Ihr Kind sprachliche Auffälligkeiten zeigt, melden Sie dies dem Kinder- oder Hausarzt, wenden Sie sich an einen logopädischen Dienst oder bei Kleinkindern an eine Frühberatungsstelle der Region. Bei Schulkindern sind die Schulgemeinden zuständig. Auch Logopädinnen wissen über den richtigen Zuweisungs-Weg Bescheid.
Die Kosten der Logopädischen Therapie übernimmt je nach Kanton entweder die Gemeinde oder der Kanton. Wenn eine Therapie angezeigt ist, ist diese grundsätzlich kostenlos für die Eltern.
Es kommt ganz darauf an, wie alt ihr Kind ist und welche Wörter schwer fallen. Einen grossen Anteil der Wörter kann man mit der alphabetischen Strategie korrekt schreiben – das heisst, die Wörter werden so geschrieben, wie man sie ausspricht. Diese ist die erste Strategie, die ihr Kind in der Schule lernt. Nach und nach lernt ihr Kind dann die verschiedenen Rechtschreibregeln kennen (z.B. Doppelbuchstaben, Wörter mit „ck“ oder „tz“ etc.). Zum Schluss gibt es noch einige Ausnahmen – Wörter, die man sich einfach merken muss, wie z.B. Wörter mit V/v, ee/aa/oo oder einem „stummen“ h.
TIPPS:
-> Wenn Ihr Kind länger Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung hat, liegt möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Störung, auch Dyslexie genannt, vor (früher Legasthenie).
Wenden Sie sich dann an die Klassenlehrperson oder die Logopädin.
Weitere Informationen -> Lese-/Rechtschreibstörung
Wichtig in dieser Situation: Druck führt nicht zu mehr Freude am Lesen. Versuchen Sie herauszufinden, was ihr Kind interessiert. Eventuell ist der bisherige Lesestoff zu schwierig gewesen. Suchen Sie mit Ihrem Kind nach kürzeren Texten oder Geschichten mit grösserer und einfacherer Schrift. Die Klassenlehrperson kann Ihnen bestimmt bei der Auswahl des geeigneten Lesestoffes helfen. Häufig ist es für die Kinder auch motivierend, wenn sie gemeinsam mit einem Elternteil lesen dürfen – das gemeinsame laute Vorlesen unterstützt ihr Kind beim Erwerb des Lesens.
TIPPS:
-> Wenn Ihr Kind länger Schwierigkeiten mit Lesen hat, liegt möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Störung, auch Dyslexie genannt, vor (früher Legasthenie).
Wenden Sie sich dann an die Klassenlehrperson oder die Logopädin.
Weitere Informationen -> Lese-/Rechtschreibstörung
Grundsätzlich ja, für den Schulerfolg sind aber verschiedene Faktoren verantwortlich. Wichtig ist, dass Ihr Kind im Umgang mit den Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Unterstützung bekommt und dass diese Diagnose rechtzeitig gestellt wird.
Ist eine Lese-Rechtschreibstörung/Dyslexie (früher Legasthenie genannt) diagnostiziert, besteht allenfalls die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen
Aufgrund der Bundesverfassung und des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes sollten Massnahmen ergriffen werden um Benachteiligungen zu verhindern oder soweit wie möglich auszugleichen. Das heisst ein Kind mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibstörung hat grundsätzlich das Recht auf ausgleichende Massnahmen. In welchen Fällen und in welcher Form dies der Fall ist, ist je nach Schulstufe und Handhabung des Kantons unterschiedlich.
Viele Kantone erarbeiten aktuell Leitlinien im Umgang mit dem Nachteilsausgleich. Informieren Sie sich bei der zuständigen Logopädin oder bei der Klassenlehrperson über das aktuelle Vorgehen. Auch der Schulpsychologischen Dienst (SPD) Ihres Kantons kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Weitere Informationen -> Positionen: Nachteilsausgleich und Vereinbarung Nachteilsausgleich
Die Kosten für logopädische Therapie für Kinder und Jugendliche übernehmen die Schulgemeinden oder Kantone.
In ganz seltenen Fällen kann eine Therapie über die Krankenkasse abgerechnet werden.
NEIN, ausser die elterliche Obhut ist entzogen. Logopädische Therapie ist ein freiwilliges Angebot und eine Chance. Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten können in der Sprachheilschule oder in einer spezifischen Therapie besser in ihrer schulischen Laufbahn unterstützt werden als ausschliesslich durch den normalen Schulunterricht.
Die Logopädin überprüft im Therapieverlauf ständig, ob die Therapie Erfolg hat und passt ihre Methoden entsprechend an. Sie testet ausserdem ausführlich mit standardisierten Testverfahren, wo genau das Kind steht.
Es existieren zahlreiche Untersuchungen, die belegen, dass Kinder mit logopädischer Unterstützung erhebliche Fortschritte machen. Diese erleichtern ihm die schulischen Laufbahn und sie kommen besser in ihrem Privatleben zurecht.
Der Logopädin stehen glücklicherweise viele wissenschaftlich fundierte Methoden zur Verfügung, genauso wie altbewährte oder noch wenig erforschte Vorgehensweisen. Auch diese Ansätze gilt es laufend zu erforschen, um möglichst wirksame Therapien anbieten zu können. Die Logopädie entwickelt sich stetig wissenschaftlich messbar weiter.
Zu vielen Sprachbeeinträchtigungen gibt es wissenschaftlich erstellte Leitlinien.
Schluckstörungen können durch verschiedene Ursachen bedingt sein und plötzlich oder schleichend auftreten.
Die häufigste Ursache bei Erwachsenen sind neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle, Parkinson oder Multiple Sklerose. Nicht selten treten sie auch altersbedingt durch die Abnahme der Muskelkraft und bei fortgeschrittenen Demenzerkrankungen auf. Weitere Ursachen können Unfälle, Tumorerkrankungen, Operationen und Muskelerkrankungen sein.
Wie erkennen Sie eine Schluckstörung?
• Müssen Sie häufig räuspern oder husten beim Essen/Trinken?
• Verspüren Sie häufig Atemnot beim Essen/Trinken?
• Klingt Ihre Stimme häufig gurgelnd, nass oder verschleimt nach dem Schlucken?
• Tritt während oder nach dem Essen Nahrung aus der Nase oder aus dem Mund aus?
• Bleiben Speisereste im Mundraum zurück, nachdem Sie geschluckt haben?
• Brauchen Sie deutlich mehr Zeit für eine Mahlzeit als früher?
• Verspüren Sie oftmals ein Fremdkörpergefühl im Hals nach dem Schlucken?
• Meiden Sie bestimmte Getränke oder Speisen, weil Sie Ihnen Mühe bereiten?
-> Wenn sie mehrere Fragen mit JA beantworten, sollten Sie die Schwierigkeiten abklären lassen. Wenden Sie sich an ihren Hausarzt oder an eine Logopädin. Falls es notwendig ist, lassen Sie sich eine Verordnung für eine logopädische Abklärung erstellen. Die Logopädin wird dann gemeinsam mit Ihnen genauer ermitteln, welche Massnahmen für Sie geeignet sind.
Heiserkeit oder eine Verschlechterung der Stimme (Ton, Volumen, etc.) können durch verschiedene Ursachen bedingt sein und plötzlich oder schleichend auftreten.
Die häufigsten Ursachen bei Erwachsenen sind Überlastung der Stimme (Sprechberufe, Singen), Erkältung, starkes Rauchen.
TIPPS:
• locker sprechen statt flüstern
• Stimme schonen: «Schweigen ist Gold!»
• regelmässig und viel trinken
• inhalieren, am besten mit reinem (Salz-)Wasser
• nur Bonbons lutschen mit möglichst geringem Anteil an Menthol, Pfefferminze und Salbei
->Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder einen Spezialarzt (Phoniater/HNO), wenn die Beschwerden länger als 2 Wochen andauern. Falls es notwendig ist, lassen Sie sich eine Verordnung für eine logopädische Abklärung erstellen. Die Logopädin wird dann gemeinsam mit Ihnen genauer ermitteln, welche Massnahmen für Sie geeignet sind.
Klinische Logopädinnen diagnostizieren und therapieren verschiedene Sprach-, Sprech,- Stimm- und Schluckstörungen sowie Fazialisparesen.
Klinisch tätige Logopädinnen arbeiten intensiv mit andern Fachleuten zusammen: Neben Ärzten mit Physiotherapie, Ergotherapie, Pflege, etc.
Klinische Logopädinnen sind entweder in Spitälern, Rehazentren sowie anderen klinischen Institutionen angestellt oder selbstständig in eigenen bzw. Gemeinschaftspraxen tätig.
Fragen Sie Ihren Haus- oder Facharzt.
Klicken Sie auf www.logopaedie.ch/kantonalverbände auf Ihren Kanton, bei vielen Kantonen sind die Freien Praxen aufgeführt.
Bei Bedarf gibt auch der DLV Auskunft.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, so wird logopädische Therapie von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.
Teilweise gibt es sogenannte Domizilbehandlungen. Diese müssen jedoch speziell vom Arzt verordnet werden. Falls Sie bereits Kontakt aufgenommen haben, fragen Sie direkt bei der jeweiligen Logopädin nach, ob sie eine Domizilbehandlung anbietet. Mit dem Pflegeheim muss die Entschädigung der Wegzeit geklärt werden.
Vor Beginn der Therapie findet ein sogenanntes Anamnese-Gespräch statt, in welchem die spezifischen Schwierigkeiten, Fähigkeiten und auch Vorstellungen des Betroffenen ermittelt werden. Nach einer sorgfältigen Abklärung werden geeignete Therapiemethoden entsprechend der individuellen Bedürfnisse ausgewählt und durchgeführt.
Die Dauer einer logopädischen Therapie ist abhängig von der Ursache, der Ausprägung der Beeinträchtigung sowie weiteren Faktoren. Eine ärztliche Verordnung wird normalerweise für 9-12 Therapien ausgestellt.
Die Berufsbezeichnung Logopädin ist ein geschützter Begriff und wird in der Schweiz vom Bund anerkannt. In der Deutschschweiz schliessen die Logopädinnen mit einem Bachelor-Diplom ab.