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Passivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und können im Normalfall keine Gesuche an den Rechtshilfefonds stellen; sie profitieren aber von den übrigen Mitgliedschaftsvorteilen.
Mitgliederbeitrag für a) - d): CHF 150.-/Jahr Mitgliederbeitrag für e): CHF 30.-